Zur Anpassung an die medizinischen Erfordernisse, die technische Entwicklung sowie die innerbetrieblichen Abläufe sind bauliche Maßnahmen zur Werterhaltung und Nutzungssteigerung vorgesehen.
Die Projektentwicklung soll die Potentiale des Hauses ebenso erfassen, wie notwendige Kosten- und Terminaussagen für die darauf aufbauenden Planungsphasen festlegen.
Die Projektentwicklung versteht sich als Formulierung einer definitiven Entscheidungsgrundlage für den Bauherrn zum Investitionsbeschluß und der Vorgabe von Planungspflichten.