Behinderung – Verzug oder Schadenersatz vs. ÖN B 2110:1995 nach Dr. Karasek
Behauptung: konkret – sonst ist die Klage unschlüssig (abweisen). Die Anschuldigung … mit vielen Plänen in Verzug …, die Planung ist generell schlecht …, genügt nicht. An welcher Stelle ist was falsch/nicht richtig plus der Begründung wann/wodurch der AG/Planer/öBA diesen Umstand verursacht hatte.
